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Rückzahlung bei unterlassener Informationspflicht über Wiederheirat
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat am 24. Januar 2017 entschieden und eine Witwe zur Rückzahlung von ca. 71.000 € verurteilt (L 13 R 923/16), dass Bezieher von Witwer- oder Witwenrente den gesetzlichen Rentenversicherungsträger schnellstmöglich über eine Wiederheirat informieren müssen. Bei grob fahrlässiger Unterlassung kann rückwirkend ein Rückzahlungsanspruch gegen den Versicherten geltend gemacht werden. [...]
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