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Hautkrebs – unter bestimmten Umständen eine Berufskrankheit
Wer durch den Beruf krank geworden ist, bekommt unter Umständen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings muss die Krankheit von Gesetzes wegen auch als Berufskrankheit anerkannt sein. Seit Anfang 2015 wurde die Liste der Krankheiten, die als Berufskrankheiten infrage kommen, um vier Krankheitsbilder erweitert. Darunter ist auch der weiße Hautkrebs, der durch Sonnenstrahlung verursacht wird. [...]
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