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PKV-Beitragsrückerstattung in der Steuererklärung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 6. Juni 2014 entschieden (Az.: 1 K 2873/13 E), dass ein privat Krankenversicherter, der auf den Ersatz für Behandlungs- und Medikamentenkosten verzichtet, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung zu kommen, diese Kosten nicht als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen kann. [...]
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