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Regress nach Unfallflucht
Das Amtsgericht (AG) Emmendingen hat mit Urteil vom 15. März 2016 entschieden (7 C 326/15), dass der bloße Umstand, dass sich ein Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, nicht auf ein arglistiges Verhalten zu Lasten seines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers schließen lässt. [...]
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