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Sturz vor der Haustür
Ein Mieter, der wegen einer Unebenheit auf einem ihm seit Jahren bekannten Plattenweg zu Fall kommt und sich dabei verletzt, kann in der Regel nicht seinen Vermieter für die Folgen des Sturzes in Anspruch nehmen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 13 O 390/13). [...]
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