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Den Chef aufs Übelste beschimpft
Darf ein Beschäftigter davon ausgehen, dass seine Kollegen beleidigende Äußerungen über einen Vorgesetzten nicht ausplaudern werden, so darf er nicht entlassen werden, wenn die Vertraulichkeit gebrochen wird. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Essen hervor (Az.: 2 Ca 3550/12). [...]
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