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Kostenerstattung für Kunstglied?
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4. Februar 2015 entschieden (Az.: L 9 KR 99/14), dass gesetzliche Krankenkassen nicht dazu verpflichtet sind, die Kosten für ein Kunstglied zu übernehmen, wenn damit lediglich ein kosmetischer Ausgleich erzielt werden kann. Damit wurde eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. [...]
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