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Wenn eine Witwe oder ein Witwer wieder heiratet
Die Regel, dass eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente nur bis zu einer Wiederheirat gezahlt wird, gilt auch für Folgeehen, die nicht nach deutschem Recht geschlossen worden sind. Das geht aus einem jüngsten Urteil des Sozialgerichts Berlin hervor (Az.: S 105 R 6718/14). [...]
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