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Wenn der gesetzliche Rentenversicherer zu großzügig ist
Zu viel gezahlte Rente kann nur zurückgefordert werden, wenn sich der Versicherte grob fahrlässig verhalten hat. Die Rückforderung muss außerdem spätestens ein Jahr nach Kenntnis einer unrechtmäßigen Zahlung erfolgen. Das hat das Sozialgericht Gießen in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: S 4 R 451/12). [...]
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