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Änderungen für Pflegebedürftige in 2017
Zum 1. Januar 2017 hat sich einiges in der gesetzlichen Pflegeversicherung geändert. Es gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeits-Begriff und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden geändert. U.a. werden die Pflegebedürftigen nicht wie bisher in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden eingestuft, nach denen sich die entsprechenden Leistungsansprüche richten. [...]
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