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Kfz-Diebstahl mit Fahrzeugschein im Handschuhfach
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 3. Juli 2013 entschieden (Az.: 20 U 226/12), dass ein Kraftfahrzeugkaskoversicherer sich nach dem Autodiebstahl nicht auf eine Gefahrerhöhung berufen kann, wenn der Versicherte den Fahrzeugschein im Handschuhfach seines Autos aufbewahrt hat. [...]
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