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Krankenkasse zieht bei Fristversäumnis den Kürzeren
Das Sozialgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 11. März 2015 entschieden (Az.: S 11 KR 2425/14), dass ein Antrag eines gesetzlich Krankenversicherten auf Leistungen als uneingeschränkt genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen reagiert. [...]
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