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Fristenstreit mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat mit Beschluss vom 25. April 2016 entschieden (L 5 KR 121/16 B Er), dass die gesetzlich geregelte Frist, innerhalb derer eine gesetzliche Krankenkasse über einen Leistungsantrag zu entscheiden hat, sich nicht auf den Zugang beim Versicherten bezieht. [...]
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