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Wenn eine Dachlawine das Auto beschädigt
Wer trotz starker Schneefälle sein Auto vor einem Gebäude mit schrägem Dach abstellt, muss sich der Gefahr durch Dachlawinen bewusst sein. Kommt es infolge abgehender Schneemassen zu einem Schaden, so kann der Gebäudebesitzer je nach den Umständen des Einzelfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-9 U 119/12). [...]
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