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Prüfungspflicht eines Haftpflichtversicherers abwarten
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 18. Februar 2015 (12 U 757/14) entschieden, dass ein Haftpflichtversicherer bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall regelmäßig eine Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen hat, vor deren Ablauf eine Klage nicht gerechtfertigt ist. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auch länger sein. [...]
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