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Von den Folgen falschen Parkens
Stellt ein Autofahrer sein Fahrzeug an einer Straßenenge verbotswidrig im absoluten Halteverbot ab und zwingt dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer zu einem Ausweichmanöver gegenüber dem Gegenverkehr, so trifft ihn im Falle eines Unfalls eine Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr seines Autos. Das hat das Amtsgericht Bremen in einem Gerichtsurteil entschieden (Az.: 25 C 357/13). [...]
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