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Keine Benachteiligung durch Abschläge in einer Versorgungsordnung
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat mit Urteil vom 13. Oktober 2016 entschieden (3 AZR 439/15), dass grundsätzlich keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung vorliegt, wenn eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen festen Altersgrenze Abschläge vorsieht. [...]
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