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Versicherungsschutz bei Falschbetankung
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 24. April 2015 (25 U 4874/14) entschieden, dass für Schäden, die durch eine falsche Befüllung von Tankstellentanks entstehen, der Betriebshaftpflicht-Versicherer des Lieferanten und auch derjenige der Tankstelle in Anspruch genommen werden können. Eine Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers des Tanklastzuges besteht aber nicht. [...]
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