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Rutschige Fliesen am Hotelpool
Rutscht ein Reisender auf nassen Fliesen im Bereich eines Hotelschwimmbeckens aus, so kann er dafür den Reiseveranstalter in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 182 C 1465/14). [...]
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