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Aachenmünchener unterliegt vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11) entschieden, dass Versicherungsnehmer einer zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherung einen Rückabwicklungsanspruch haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. [...]
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