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Sturz beim gemeinsamen Rennradtraining
Das Amtsgericht (AG) Nordhorn hat mit Urteil vom 7. Mai 2015 entschieden (3 C 219/15), dass der Vorausfahrende eines gemeinsamen Rennradtrainings nicht haftet, wenn es im Pulk nach einem Sturz des Vordermanns zu einem Auffahrunfall kommt. [...]
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