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Elterliche Aufsichtspflicht hat Grenzen
Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 13. Februar 2015 (13 S 153/14) entschieden, dass die Eltern eines schulpflichtigen Kindes nicht wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich sind, wenn das Kind in einem verkehrsberuhigten Bereich mit seinem Fahrrad einen Verkehrsunfall verursacht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind das Radfahren technisch beherrscht und über die Regeln und Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs aufgeklärt wurde. [...]
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