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Schlüsselverlust beim Einschreiben mit Rückschein
Das Amtsgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 1. September 2014 (Az.: 31 C 32/14) entschieden, dass ein Mieter, der seinem Vermieter per Briefpost einen Schlüssel zusendet, für das Schlüsselverlust-Risiko – selbst bei einem Einschreiben mit Rückschein - haftet. [...]
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