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Beschädigte Wohnungstür bei fraglicher Entwendung
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat mit Urteil vom 24. Januar 2013 entschieden (Az.: 4 U 99/11), dass der Versicherer für die Beschädigung der Eingangstür wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahl einstandspflichtig sein kann, wenn nach einem behaupteten Einbruchsdiebstahl das Opfer ihrem Hausratversicherer gegenüber den Beweis schuldig blieb, welche konkreten Gegenstände und dass überhaupt etwas entwendet wurde. [...]
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