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Beiträge zur Anwaltshaftpflicht-Versicherung kein zu versteuernder Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10. März 2016 entschieden (VI R 58/14), dass es sich bei den Beiträgen einer von einer Rechtsanwalts-GbR abgeschlossenen Berufshaftpflicht-Versicherung nicht um zu versteuernden Arbeitslohn handelt. Die Entscheidung ist auch auf andere Berufsgruppen anzuwenden. [...]
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