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Brandschaden durch Himmelslaternen
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Urteil vom 15. Oktober 2015 (6 U 923/14) entschieden, dass ein Veranstalter einer Feier, der den Teilnehmern Himmelslaternen zur Verfügung stellt, in der Regel für einen durch eine der Laternen verursachten Brandschaden zur Verantwortung gezogen werden kann. Unerheblich ist, wer die schadenverursachende Laterne gestartet hat. [...]
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