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Keine Befreiung von der elektronischen Gesundheitskarte
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21. Juni 2016 (L 11 KR 2510/15) entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte in der Regel keinen Rechtsanspruch auf die Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte haben. Auf der Karte dürfen ohne Einwilligung der Versicherten jedoch nicht mehr Daten gespeichert werden als unbedingt nötig. [...]
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