ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Jogger müssen besonders aufmerksam sein
Kommt ein Jogger bei Dunkelheit wegen einer bei ausreichender Aufmerksamkeit erkennbaren Vertiefung eines Bürgersteigs zu Schaden, so kann er die für den Gehsteig zuständige Gemeinde nicht zur Verantwortung ziehen. Das gilt selbst dann, wenn die Unebenheit auf die Nachlässigkeit einer durch die Gemeinde beauftragten Baufirma zurückzuführen ist, so das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil (Az.: 1 U 31/15). [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
1 + 0 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen