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Welcher Versicherer für einen Leitungswasserschäden haftet
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat mit Urteil vom 19. Februar 2015 entschieden (16 U 99/14), dass ein Gebäudeversicherer grundsätzlich für alle versicherten Leitungswasserschäden haftet, welche für den Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden. Das gilt auch dann, wenn die Ursache für die Schäden schon vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind. Damit wurde eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz korrigiert. [...]
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