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Beweislast bei Überspannungsschaden
Das Amtsgericht (AG) Wesel hat mit Urteil vom 5. Januar 2017 (5 C 101/15) entschieden, dass sich ein Versicherer nicht auf Leistungsfreiheit bei Mitversicherung von Blitz- und Überspannungsschäden berufen kann, wenn ein solches Schadenereignis mit großer Wahrscheinlichkeit eingetreten ist. Dann ist es vielmehr seine Sache, das Gegenteil zu beweisen. [...]
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