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Echte Liebe oder Versorgung?
Der 22. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11. Juni 2015 (L 22 R 89/13 entschieden, dass Witwen- oder Witwerrente nur dann gezahlt wird, wenn die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat. Die Regelung soll Rentenzahlungen nach Eheschließungen aus reinen Versorgungsgründen verhindern. Ausnahmen sind möglich, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die es plausibel machen, dass die Eheleute bereits längere Zeit Heiratspläne schmiedeten. [...]
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