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Kostentragung nach irrtümlicher Stilllegung
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 19. Februar 2016 (5 K 970/15.KO) entschieden, dass ein Kfz-Halter die Kosten der (versuchten) Stilllegung übernehmen muss, wenn ein Versicherer der Zulassungsstelle mitteilt, dass für dessen versicherungspflichtiges Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht. Eine irrtümliche Meldung des Versicherers ändert nichts daran. [...]
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