ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Sturz nach frischer Fussbodenpflege
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 12. September 2013 entschieden (Az.: 454 C 13676/11), dass Personen, die auf einem erkennbar frisch gewischten Fußboden eines Treppenhauses ausrutschen und dabei zu Schaden kommen, weder einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz noch von Schmerzensgeld haben. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
7 + 9 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen