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Wann ein Regenrohr für Fußgänger gefährlich ist
Ein Hauseigentümer ist unabhängig von der allgemeinen Räum- und Streupflicht dazu verpflichtet, bei winterlichen Temperaturen Vorkehrungen gegen das Ausrutschen von Fußgängern auf dem öffentlichen Gehweg vor seinem Haus zu treffen, wenn er eine besondere Gefahrenlage durch die Ableitung seiner Dachentwässerung auf den Gehweg geschaffen hat. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (Az.: 2 U 25/13). [...]
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