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Streitige Schutzbriefleistungen eines Automobilklubs
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 11. Januar 2016 (251 C 18763/15) entschieden, dass ein Automobilklub für durch ein fremdes Unternehmen beim Abschleppen verursachte Schäden nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn die Schutzbriefbedingungen des Klubs für den Fall, dass ein Fahrzeug im Ausland abgeschleppt werden muss, nur eine Kostenerstattung vorsehen. [...]
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