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Besser mit Fahrradhelm unterwegs
Der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) hat mit Urteil vom 5. Juni 2013 entschieden (Az.: 7 U 11/12), dass ein Fahrradfahrer, der ohne Helm unterwegs ist, und bei einer Kollision mit einem sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer eine Kopfverletzung erleidet, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Helms anrechnen lassen muss. [...]
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