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BGH zu erneuerter Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag bei PKV-Tarifwechslern
Das Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Juli 2016 entschieden (IV ZR 45/16), dass ein privater Krankenversicherer bei einem Tarifwechsel nur für Mehrleistungen eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen und auch nur hierfür ggf. einen Risikozuschlag erheben darf. [...]
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