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Über 3.500 Schul- und Schulwegunfälle täglich

Zwar gab es 2017 im Vergleich zu 2016 einen Rückgang bei den meldepflichtigen Schülerunfällen, allerdings ist die Anzahl der dabei ums Leben gekommenen Kinder, Jugendlichen oder Studenten deutlich gestiegen.

(verpd) Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) verunfallten 2017 fast 1,29 Millionen Kindergartenkinder, Schüler und Studenten auf dem Weg zum oder am Unterrichtsort so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Manche erhielten aufgrund bleibender gesundheitlicher Einschränkungen eine gesetzliche Unfallrente zuerkannt. Allerdings reicht diese nicht, um auch nur annähernd das Einkommen zu ersetzen, das der Betroffene später als Erwachsener ohne die Unfallfolgen hätte erzielen können.

Gemäß den aktuellen vorläufigen Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) ereigneten sich letztes Jahr fast 1,29 Millionen meldepflichtige Schul- und Schulwegunfälle – und damit 4,6 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Dabei kamen 50 Kinder und Heranwachsende ums Leben, das ist ein Anstieg um fast ein Viertel, nämlich um 22 Prozent.

Als meldepflichtige Schul- und Schulwegunfälle zählen Unfälle, bei denen Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten auf dem Weg zum oder vom Unterrichtsort sowie an der Unterrichtsstätte so schwer verunfallen, dass sie ärztlich behandelt werden müssen oder tödlich verletzt werden.

Wenn Kinder dauerhafte Schäden davontragen

Über 680 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene wurden bei einem Schul- oder Schulwegunfall so schwer verletzt, dass sie dauerhaft körperlich oder geistig geschädigt und deswegen mindestens zu 20 Prozent vermindert erwerbsfähig sind. Ihnen wurde im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine gesetzliche Unfallrente zugesprochen. Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten, die einen Schul- oder Schulwegunfall erleiden, stehen nämlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt unter anderem nach einem versicherten Unfall die Kosten für die notwendigen medizinischen Behandlungen und Reha-Maßnahmen. Wie bereits genannt, kann der Verunfallte auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente haben, aber nur, wenn es aufgrund des Unfalles dauerhaft zu einer Minderung seiner Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent gekommen ist.

Doch auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung greift, heißt dies nicht, dass der finanzielle Schutz ausreichend ist, wie die Höhe der Unfallrente bei Schul- und Schulwegunfällen zeigt, welche sich nämlich nicht nach dem tatsächlichen Bedarf richtet.

So niedrig ist die gesetzliche Unfallrente

Die Höhe einer Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unfallbedingten 100-prozentigen Erwerbsminderung beträgt maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes (JAV). Bei Verunfallten wie Schülern die noch keinen oder nur einen sehr geringen Verdienst haben, wird ein Mindest-JAV zugrunde gelegt, dessen Höhe sich nach dem Alter des Betroffenen richtet. Bei den bis Fünfjährigen werden als JAV 25 Prozent, bei den Sechs- bis 14-Jährigen 33,33 Prozent, bei den 15- bis 17-Jährigen 40 Prozent und bei den ab 18-Jährigen 60 Prozent der Bezugsgröße herangezogen.

Die jährliche Bezugsgröße in den alten Bundesländern liegt in 2018 bei 36.540,00 Euro und in den neuen Bundesländern bei 32.340,00 Euro. Entsprechend beträgt in Westdeutschland die monatliche Vollrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung für ein bis fünfjähriges Kind 507,50 Euro, für einen Sechs- bis 14-Jährigen 676,67 Euro, für einen 15- bis 17-Jährigen 812,00 Euro und für einen ab 18-Jährigen 1.218,00 Euro.

In Ostdeutschland sind es bei einem bis Fünfjährigen 449,17 Euro, bei einem Sechs- bis 14-Jährigen 598,89 Euro, bei einem 15- bis 17-Jährigen 718,67 Euro und bei einem ab 18-Jährigen 1.078,00 Euro. Liegt die Erwerbsminderung zwischen 20 bis unter 100 Prozent, kann ein Anspruch auf eine Teilrente bestehen. Diese berechnet sich aus dem Grad der Erwerbsminderung und der Vollrente. Ein 12-jähriges Kind, das beispielsweise zu 50 Prozent erwerbsgemindert ist, erhält als monatliche Teilrente somit 50 Prozent der Vollrente, das wären 338,33 Euro in West- und 299,45 Euro in Ostdeutschland.

Absicherungslücken schließen

Diese Unfallrenten reichen jedoch oft nicht aus, um das finanzielle Auskommen des Betroffenen auch im Erwachsenenalter zu sichern. Insgesamt bietet die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Teilabsicherung. Denn neben den niedrigen Unfallrenten haben Kinder, aber auch Jugendliche und Erwachsene bei Freizeitunfällen und privaten Tätigkeiten – hier passieren im Übrigen die meisten Unfälle – in der Regel keinen gesetzlichen Unfallschutz.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch umfassende Absicherungslösungen an, damit ein fehlender oder unzureichender gesetzlicher Versicherungsschutz im Ernstfall nicht zum finanziellen Problem wird. Eine private Unfallversicherung gilt beispielsweise weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Schul- und Schulwegs- als auch bei Freizeitunfällen.

Zudem ist die Höhe der mit solchen Policen versicherbaren Leistungen im Invaliditätsfall, beispielsweise in Form einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung individuell frei wählbar. Mit diesem Geld lassen sich beispielsweise notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen zahlen und die finanzielle Zukunft des Kindes auch nach einem bleibenden Unfallschaden sichern. Welche Absicherungslösung für den individuellen Bedarf die beste ist, kann in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann geklärt werden.



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