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Diese Berufe machen besonders krank

Im vergangenen Jahr hatten Erwerbspersonen pro Kopf so viele Fehltage wie noch niemals zuvor. Zudem gibt es bestimmte Berufe oder berufliche Tätigkeiten mit einem überdurchschnittlich hohen Krankenstand. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie einer gesetzlichen Krankenkasse.

(verpd) Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage von Erwerbspersonen ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchstwert von im Schnitt 15,5 Tagen gestiegen. Dies zeigt die Datenanalyse einer gesetzlichen Krankenkasse. Die meisten Arbeitsunfähigkeitstage werden für „Führer/-innen von Fahrzeug- und Transportgeräten“ ausgewiesen, die wenigsten für die „Lehrenden und ausbildenden Berufe“.

Insgesamt verzeichnete die Techniker Krankenkasse (TK), ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, im vergangenen Jahr 6,13 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit (AU), die insgesamt etwa 82 Millionen erkrankungsbedingte Fehltage nach sich zogen. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten „Gesundheitsreport 2019“ der TK hervor. Für den Report wertete die Krankenkasse die anonymisierten Daten ihrer etwa 5,2 Millionen sozialversicherungs-pflichtig beschäftigten oder arbeitslos gemeldeten Mitglieder aus.

Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Erwerbspersonen sind 2018 demnach auf einen neuen Rekordwert von im Schnitt 15,5 Tagen gestiegen. Im Vergleich zu 2017 stiegen die erkankungsbedingten Pro-Kopf-Fehlzeiten um fast 0,3 Tage. Damit hat sich der rückläufige Trend in den Jahren 2016 und 2017 nicht fortgesetzt. Von 2006 bis 2015 hatte der Wert allerdings neun Mal in Folge zugenommen. Seit 2006 hat sich die Zahl der AU-Tage sogar um ein Drittel beziehungsweise über vier Tage erhöht.

Zwei Drittel der AU-Meldungen dauerten höchstens eine Woche

Nach Angaben der Studienautoren resultierte der Anstieg der effektiv gemeldeten Fehlzeiten im Jahr 2018 „in erster Linie aus einem Anstieg der Zahl der gemeldeten Arbeitsunfähigkeits-Fälle um 2,5 Prozent. Eine einzelne Krankschreibung dauerte dagegen 2018 mit durchschnittlich 12,9 AU-Tagen je AU-Fall im Mittel ebenso lange wie im Jahr 2017.“

Für 2018 errechnet die TK nach altersstandardisierten Auswertungen einen Krankenstand von 4,25 Prozent. Im Jahr zuvor lag er mit 4,14 Prozent etwas niedriger. Eine bei der TK durchgängig versicherte Erwerbsperson war im Schnitt 1,20-mal arbeitsunfähig gemeldet, 2017 waren es noch 1,17-mal.

Laut ergänzendem Datenmaterial waren mehr als ein Drittel aller „gelben Scheine“ auf weniger als vier Tage ausgestellt. Über maximal eine Woche erstreckten sich in etwa zwei Drittel der AU-Fälle, denen allerdings nur ein Sechstel der gesamten gemeldeten Fehlzeiten zuzuordnen ist. Fast die Hälfte der Fehltage entfiel auf die AU-Bescheinigungen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen. Dies traf allerdings auf nicht einmal jede 20. Meldung zu.

Die Berufe mit den meisten AU-Tagen

Die Krankenkasse schlüsselt das Arbeitsunfähigkeits-Geschehen auch nach Tätigkeitsgruppen auf. Dabei werden nach geschlechts- und altersstandardisierten Auswertungen die höchsten Fehlzeiten für die „Führer/-innen von Fahrzeug- und Transportgeräten“ ausgewiesen. Pro Kopf waren es hier im Durchschnitt über 25 Fehltage, und damit fast zehn Krankentage über dem Durchschnitt aller Berufe insgesamt.

Vergleichsweise hohe Werte von um die 22 AU-Tage gab es auch bei den (Innen-)Ausbauberufen, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Metallbauberufen, Verkehrs- und Logistikberufen (außer Fahrzeugführung) sowie bei der Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und -verarbeitung. Die kürzesten Fehlzeiten haben mit durchschnittlich knapp unter zehn den Krankenkassen gemeldeten Krankheitstagen pro Beschäftigten die Lehrenden und ausbildenden Berufen zu verzeichnen.

Zwischen rund zehn und elf AU-Tagen pro Kopf liegen die Informatik-, Informations- und Kommunikations-Technologieberufe, die Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe sowie die Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe. Der durchschnittliche Krankenstand dürfte jedoch noch um einiges höher liegen, da in der TK-Statistik nur die Krankmeldungen mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung erfasst sind, welche bei vielen Firmen in der Regel erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich ist.

Einkommenseinbußen durch Krankheitstage

Ist ein Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen krank, hat er in der Regel in dieser Zeit einen Anspruch auf eine Lohn- beziehungsweise Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und damit auf die Zahlung des Arbeitsentgeltes, die er ohne die Krankentage erhalten hätte. Dauert der Ausfall infolge einer Krankheit oder eines Unfalles, welche nicht als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall zu werten sind, länger als sechs Wochen, erhält ein gesetzlich Krankenversicherter maximal 78 Wochen ein Krankengeld von seiner Krankenkasse als Lohnersatzleistung.

Dieses Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Darüber hinaus wird das Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) – in 2019 sind das monatlich 4.537,50 Euro – nicht mitberücksichtigt. Wer also mehr als 4.537,50 Euro im Monat verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.176,25 Euro im Monat (70 Prozent der BBMG); das sind 105,88 Euro pro Krankheitstag.

GKV-versicherte Arbeitnehmer haben trotz des Krankengeldes bei einem mehr als sechswöchigen Krankenstand Einkommenseinbußen. Wer ein Gehalt über der BBMG hat, muss anteilig mit noch höheren Einkommenseinbußen rechnen als bei einem Gehalt bis zur BBMG. Selbstständige sind zwar nicht verpflichtet, ihre Einkommenseinbußen im Krankheitsfall abzusichern, doch ohne eine solche Absicherung wäre der Einkommensausfall bis zu 100 Prozent. Mögliche Einkommenslücken können Arbeitnehmer und Selbstständige mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung vermeiden.



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