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Gegen Rentenirrtümer

Für viele Bürger sind die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Die Deutsche Rentenversicherung möchte mit einem speziellen Service möglichen Informationsdefiziten entgegenwirken.

(verpd) Wenn es um das Thema Rente geht, gibt es immer wieder vieles, das zwar landläufig behauptet wird, tatsächlich jedoch falsch ist. Denn wer glaubt, dass die Rente ab dem Rentenalter automatisch ausbezahlt wird oder ein erhaltener Rentenabschlag ab einem bestimmten Alter entfällt, der irrt sich. Diese und andere Gerüchte können schnell zum Nachteil des Einzelnen werden, wenn man sich nicht vorher ausreichend erkundigt.

Wissenslücken und geglaubte Unwahrheiten können für gesetzlich Rentenversicherte schnell zu realen finanziellen Nachteilen werden. Daher greift die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weitverbreitete Gerüchte in der Wochenserie „Die häufigsten Rentenirrtümer“ auf und stellt sie anhand von Onlineerklärungen und Hinweisen zu kostenlos herunterladbaren Broschüren richtig.

Wer beispielsweise der Ansicht ist, dass er die „normale“ Altersrente automatisch mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze oder eine Witwen-/Witwerrente nach dem Versterben des Ehepartners ohne Antrag ausbezahlt bekommt, geht leer aus. Denn nur, wer einen Antrag stellt, erhält eine entsprechende Rente, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind. Wichtig dabei: Je Rentenart gelten unterschiedliche Antragsfristen. Wird der Antrag später gestellt, als es die Frist vorsieht, erhält man die Rente frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

„Die häufigsten Irrtümer“

Auch andere Gerüchte können sich finanziell nachteilig auswirken, wenn man sich nicht vorher erkundigt und entsprechend handelt. Weit verbreitet sind laut der DRV-Wochenserie unter anderem folgende fehlerhaften Annahmen: zum Beispiel, dass Ehemänner keinen Anspruch auf eine Witwerrente haben, die Altersrente des Ehepartners auf die eigene Altersrente angerechnet wird oder nur die letzten Jahre vor der Rente besonders wichtig für die Rentenhöhe sind.

Wer glaubt, dass die Rentenabschläge, die ihm aufgrund eines vorzeitigen Bezuges einer Altersrente abgezogen wurden, nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze entfallen, der irrt sich ebenfalls. Zudem darf man nicht bei jeder Rentenart beliebig dazuverdienen. Weitverbreitet sind zudem Irrtümer hinsichtlich des Rentenanspruchs: beispielsweise, dass jeder bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss, bevor er in Rente gehen kann, oder dass jeder, der mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, unabhängig vom Alter eine Altersrente bekommt.

Wer sich zudem zu anderen Themen der gesetzlichen Rente informieren möchte, kann die diversen Broschüren des DRV zurate ziehen oder bei allgemeinen Fragen sich an das kostenlose DRV-Servicetelefon (Telefonnummer 0800 1000 480 70) oder den DRV-Chat- und -Onlineservice wenden. Für persönliche Fragen, zum Beispiel mit welcher Rentenhöhe individuell zu rechnen ist, wann man frühestens in Rente gehen kann oder welche Hinzuverdienstgrenze für einen konkret gilt, aber auch für die Rentenkontoklärung und Rentenbeantragung gibt es ortsnahe DRV-Beratungsstellen.



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