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Immer mehr leben von der eigenen Erwerbstätigkeit

Der Anteil der Bevölkerung, der hauptsächlich vom eigenen Erwerbseinkommen lebt, hat letztes Jahr im Vergleich zu den vergangenen zehn Jahren einen neuen Höchstwert erreicht. Dagegen leben immer weniger vom Einkommen ihrer Angehörigen.

(verpd) Den überwiegenden Lebensunterhalt finanziert fast jeder zweite Bürger hierzulande von seinem eigenen Erwerbseinkommen. Rund jeder Vierte – mit dazu zählen hier auch minderjährige Kinder – lebt hauptsächlich vom Einkommen eines Angehörigen. Diese Fakten verdeutlichen, dass es für die meisten hierzulande existenziell ist, dass das Erwerbseinkommen des Haushaltes auch gesichert ist, wenn der Hauptverdiener krankheits- oder unfallbedingt längere Zeit oder sogar dauerhaft nicht mehr erwerbstätig sein kann.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bestritten knapp 38,0 Millionen Bürger hierzulande und damit 46,5 Prozent aller Bürger überwiegend ihren Lebensunterhalt von ihrem eigenen Erwerbseinkommen. Das ist ein Ergebnis des Mikrozensus 2018. Beim Mikrozensus handelt es sich um eine repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland, die seit mehr als 60 Jahren bei circa 830.000 Personen in rund 370.000 privaten Haushalten jährlich durchgeführt wird.

Insgesamt lebten damit seit den letzten zehn Jahren noch nie so viele Bürger hauptsächlich von ihrem eigenen Einkommen wie letztes Jahr. 2008 waren es noch 42,5 Prozent der Bevölkerung beziehungsweise 34,9 Millionen Personen. Mitunter deutlich abgenommen hat dagegen der Anteil der Bürger, die überwiegend vom Einkommen der Angehörigen, von der eigenen Rente oder auch vom Arbeitslosengeld oder von Sozialhilfeleistungen leben.

So viele sind auf Einkünfte eines Angehörigen angewiesen

Knapp 19,7 Millionen Bürger, darunter zum Beispiel auch minderjährige Kinder und nicht erwerbstätige Mütter oder Väter, waren 2018 auf das Einkommen ihrer Angehörigen wie Ehepartner oder Eltern angewiesen. Das sind 24,1 Prozent aller Einwohner. Vor zehn Jahren waren es noch 27,3 Prozent der Bürger oder 22,4 Millionen Personen.

Des Weiteren lebten letztes Jahr fast 18,6 Millionen Personen und damit knapp 22,8 Prozent der Bürger hauptsächlich von Renten oder vom eigenen Vermögen. In 2008 waren es noch 18,9 Millionen Einwohner oder 23,0 Prozent der Bevölkerung. Im Detail bestritten 2018 nicht ganz 18,0 Millionen Bürger, also etwa 20,0 Prozent der Einwohner, überwiegend ihren Lebensunterhalt von der eigenen Rente wie Altersrente oder auch Erwerbsminderungsrente.

Die wenigsten, nämlich nur 0,8 Prozent der Bürger oder rund 620.000 Personen, konnten alleine von ihrem Vermögen wie Ersparnissen, Zinserträgen oder Einkünften aus Vermietungen oder Verpachtungen leben. Etwa 5,4 Millionen Bürger und damit fast 6,6 Prozent aller Einwohner bestritten ihren Lebensunterhalt letztes Jahr größtenteils durch öffentliche Leistungen wie Arbeitslosengeld I und Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV). 2008 waren dies noch 5,9 Millionen beziehungsweise 7,2 Prozent der Bevölkerung.

Die Mehrheit lebt von einem Erwerbseinkommen

Insgesamt verdeutlicht die repräsentative Haushaltsbefragung, dass die Mehrheit der Bürger hierzulande auf das eigene Erwerbseinkommen oder das eines Angehörigen als Haupteinnahmequelle angewiesen ist. Daher ist es gerade für alle Haupt- oder Alleinverdiener eines Haushaltes wichtig, gegen Einkommenseinbußen, die ihm im Falle einer dauerhaften unfall- oder krankheitsbedingten Minderung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit drohen, abgesichert zu sein.

Denn die gesetzliche Absicherung reicht hier nicht. Zum einen gibt es eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, seit 2001 nicht mehr. Zum andern reicht eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, bei Weitem nicht, um den Einkommensverlust bei einer krankheits- oder unfallbedingten dauerhaften Erwerbsminderung im Vergleich zum bisherigen Erwerbseinkommen auszugleichen.

Fast jeder neunte Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente war 2018 wegen der niedrigen Rentenhöhe sogar auf eine Sozialhilfe, konkret eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung angewiesen, um wenigstens den notwendigsten Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine umfassende Einkommensabsicherung, wenn man aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbstätig sein kann, ist jedoch mithilfe einer privaten Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich.



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