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Jede Woche fast 25.300 Schul- und Schulwegunfälle

Über 1,3 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wurden letztes Jahr im Rahmen eines Kindergartenaufenthalts, der Schulbildung oder des Studiums verletzt. Welche gesetzliche Absicherung im Fall des Falles besteht.

(verpd) Zwar ist die Anzahl der Schul- und Schulwegunfälle letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückgegangen, dennoch ereigneten sich immer noch über 1.314.000 derartige Unfälle, wie einer Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zu entnehmen ist. Wer sicherstellen möchte, dass sein Kind im Falle eines Unfalles zumindest finanziell abgesichert ist, sollte privat vorsorgen, denn die gesetzliche Absicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die finanzielle Mehrbelastung, die ein Unfall mit sich bringen kann, auszugleichen.

Von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind Schul- und Schulwegunfälle von Kindergartenkindern, Schülern und Studenten, die sich auf dem Weg oder während des Aufenthaltes beziehungsweise Unterrichts unter anderen im Kindergarten, in der Schule oder Universität ereignen.

Gemäß der aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gab es letztes Jahr etwas mehr als 1.314.000 Millionen meldepflichtige Schul- und Schulwegunfälle – das waren rund 40.800 Fälle beziehungsweise 3,0 Prozent weniger als noch im Vorjahr.

Über 1,2 Millionen Schul- und mehr als 100.000 Schulwegunfälle

Im Detail ereigneten sich mehr als 1.207.000 Unfälle während des Besuchs einer Tageseinrichtung, wie Kindergarten, Schule, (Fach-)Hochschule oder Universität. Knapp 107.000 Unfälle passierten auf dem Hin- oder Rückweg von zu Hause zur Tages- oder Bildungseinrichtung.

Davon kamen 41 Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten bei 58 Schulunfällen und 20 Schulwegunfällen ums Leben.

711 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene erlitten bei 483 Schul- und 228 Schulwegunfällen so schwere Verletzungen, dass sie dauerhaft körperlich oder geistig geschädigt sind, was eine verminderte Erwerbsfähigkeit zur Folge hat. Ihnen wurde im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine gesetzliche Unfallrente zugesprochen.

Nur kleine Rente bei dauerhafter Invalidität

Doch auch, wenn Schul- oder Schulwegunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, ist vorallem bei besonders schweren Unfällen die gesetzliche Absicherung oft nicht ausreichend. Kommt es aufgrund eines von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Unfalles zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkung, die zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führt, gibt es je nach Umfang der Erwerbsminderung eine gesetzliche Unfallrente.

Bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung beträgt die Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung aber maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes (JAV). Für Verunfallte, die noch keinen oder nur einen sehr geringen Verdienst haben, wird ein Mindest-JAV zugrunde gelegt, dessen Höhe sich nach dem Alter des Betroffenen richtet. Bei den bis 5-Jährigen werden als JAV mindestens 25 Prozent, bei den 6- bis 14-Jährigen mindestens 33,33 Prozent, bei den 15- bis 17-Jährigen mindestens 40 Prozent und bei den über 18-Jährigen mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße herangezogen.

Aktuell beträgt in den alten Bundesländern die monatliche Unfallvollrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit für ein bis 5-jähriges Kind 495,83 Euro, für einen 6- bis 14-Jährigen 661,11 Euro, für einen 15- bis 17-Jährigen 793,33 Euro und für einen ab 18-Jährigen 1.190,00 Euro. In den neuen Bundesländern wäre die monatliche Unfallvollrente bei einem bis 5-jährigen Kind 443,33 Euro, bei einem 6- bis 14-Jährigen 591,11 Euro, bei einem 15- bis 17-Jährigen 709,33 Euro und bei einem ab 18-Jährigen 1.064,00 Euro.

Umfassend finanziell abgesichert

Damit ist die gesetzliche Unfallrente in der Regel zu niedrig, um auf Dauer das Einkommen zu ersetzen, das jemand ohne eine Erwerbsminderung erzielen könnte. Zudem besteht für Freizeitunfälle, also Unfälle, die nicht zu den Schul- oder Schulwegunfällen zählen, keine Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Lösungen an, um einen unzureichenden oder fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern.

Eine private Unfallversicherung leistet zum Beispiel bei Eintreten des Versicherungsfalls, egal wann und wo sich der Unfall ereignet hat. Die Höhe der mit einer solchen Police versicherbaren Invaliditätsleistungen, beispielsweise in Form einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung, ist individuell frei wählbar. Mit diesem Geld lassen sich beispielsweise notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen zahlen und die finanzielle Zukunft des Kindes auch nach einem bleibenden Unfallschaden sichern.

Auch eine Erwerbsunfähigkeits-Police gilt rund um die Uhr. Bei einer solchen Versicherung ist nicht nur eine Erwerbsminderung infolge eines Unfalles, sondern auch aufgrund von Krankheiten mit einer individuell vereinbarten Rentenzahlung abgesichert. Welche Absicherungslösung für den persönlichen Bedarf die beste ist, kann in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann geklärt werden.



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