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Jedes zweite gestohlene Fahrrad war versichert

In Deutschland wurden im letzten Jahr wieder mehrere Hunderttausende Fahrräder entwendet. Glück im Unglück hatten jedoch viele Radbesitzer, bei denen der Velodiebstahl im Rahmen ihrer Hausratversicherung mit abgesichert war.

(verpd) Obwohl letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr knapp zehn Prozent weniger Velos geklaut wurden, waren es immer noch über 300.000 Räder, die einem Diebstahl zum Opfer fielen. Mehr als die Hälfte der betroffenen Besitzer erhielten eine entsprechende Entschädigung über eine bestehende Hausratversicherung.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wurden in 2017 von den 300.006 als entwendet gemeldeten Fahrrädern rund 160.000 von einer bestehenden Hausratversicherungs-Police des Besitzers ersetzt. Das waren somit mehr als die Hälfte der gestohlenen Räder. Die Hausratversicherer haben die Betroffenen mit 90 Millionen Euro entschädigt. Im Durchschnitt wurde für jedes gestohlene Fahrrad 570 Euro gezahlt und damit rund vier Prozent mehr als im Vorjahr.

Wann die Hausrat-Police bei einem Fahrraddiebstahl zahlt

Eine Hausratversicherung deckt unter anderem einen Einbruchdiebstahl vom Hausrat, zu dem auch ein Fahrrad gehört, ab, wenn die versicherten Gegenstände aus verschlossenen Abstellräumen des in der Police genannten Versicherungsortes gestohlen wurden. Das trifft zum Beispiel auf die Wohnung, den Keller oder die Garage am Versicherungsort zu. In vielen Policen besteht auch eine sogenannte Außenversicherung, zum Beispiel, wenn eine verschlossene Garage, die nicht zum Versicherungsort gehört, aufgebrochen und das dort abgestellte Velo entwendet wird.

Die meisten Räder werden laut GDV jedoch auf offener Straße geklaut, zum Beispiel am Bahnhof oder am Supermarkt abgestellte Fahrräder. In einigen Policen kann der Versicherungsumfang dementsprechend durch eine zusätzliche meist gegen Aufpreis vereinbarte Klausel erweitert werden. Damit können auch Fahrräder, die nach dem Gebrauch durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesichert und trotzdem entwendet werden, versichert sein.

Laut GDV ist bei den insgesamt rund 26 Millionen bestehenden Hausratversicherungs-Policen bei gut 40 Prozent eine derartige Fahrradklausel eingeschlossen. In vielen bestehenden Policen ist dieser erweiterte Versicherungsschutz jedoch oft auf die Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr eingeschränkt.

Umfassende Absicherung eines teuren Velos

Von der Hausratversicherung ersetzt wird bei einem versicherten Fahrraddiebstahl in der Regel der Wiederbeschaffungswert des Rades, also der Betrag, der notwendig ist, um ein gleichwertiges neues Rad anzuschaffen, abzüglich einer eventuell vereinbarten Schadens-Selbstbeteiligung. Meist ist die Höchstentschädigung auf einen prozentualen Anteil der in der Police vereinbarten Versicherungssumme für den gesamten Hausrat begrenzt.

Ist zum Beispiel eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart und die Höchstentschädigung mit einem Prozent der Versicherungssumme in den Versicherungs-Bedingungen festgelegt, werden im Schadenfall maximal 500 Euro erstattet. Wer ein teures Fahrrad hat, kann jedoch meist auch eine Anhebung des prozentualen Anteils vereinbaren, damit im Schadenfall auch der tatsächliche Wert des gestohlenen Rades ersetzt wird.

Alternativ ist gerade bei teureren Velos eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll. Diese Policen bieten häufig einen besonders umfangreichen Versicherungsschutz. In einigen besteht der Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls beispielsweise überall und rund um die Uhr, zudem können zum Teil auch Schäden am Rad durch Vandalismus und sogar Unfälle oder Stürze mitversichert werden.



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