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Regelmäßiger Zahnarztbesuch spart Kosten

Ein jährlicher Kontrollgang zum Zahnarzt ist nicht nur eine optimale Vorsorge, dass die Zähne gesund bleiben, sondern schont unter Umständen auch das eigene Budget. Normalerweise trägt die Krankenkasse bei einem notwendigen Zahnersatz nur einen bestimmten Kostenanteil, die restlichen Kosten muss der Patient aus der eigenen Tasche zahlen. Wer mindestens seit fünf Jahren regelmäßig zum Zahnarzt geht und sich dabei sein jährliches Zahnarzt-Bonusheft abstempeln lässt, bekommt einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse und spart somit Geld.
Benötigt ein gesetzlicher Krankenversicherter einen Zahnersatz wie eine Brücke oder eine festsitzende Krone, übernehmen die Krankenkassen normalerweise nur 50 Prozent der Zahnarztkosten, die bei einer sogenannten „Regelversorgung” angefallen wären. Als Regelversorgung gilt eine medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftlich vertretbare Versorgung.

Die Höhe der übernommenen Kosten richtet sich also nicht nach dem tatsächlich verwendeten Zahnersatz, sondern nur nach dem vorliegenden Befund und der dafür vorgegebenen Regelversorgung. Alle Patienten mit demselben Befund, bei denen beispielsweise ein fehlender Zahn ersetzt werden muss, bekommen in der Regel den gleichen Zuschuss, egal, ob sie sich als Zahnersatz für eine Brücke, ein Implantat oder eine Prothese entscheiden.

Was das Bonusheft bringt
Beispiel: Bei einem Patienten fehlt ein Backenzahn, der durch eine Brücke ersetzt werden soll. Als Regelleistung ist eine nicht verblendete Brücke zum Preis von 700 Euro festgesetzt. Davon übernimmt die Kasse 50 Prozent (350 Euro) als Festzuschuss. Möchte ein Patient einen höherwertigeren Zahnersatz, als es die Regelversorgung vorsieht, also zum Beispiel eine teurere, voll verblendete Brücke, werden trotzdem nur die genannten 350 Euro als Festzuschuss von der Kasse übernommen. Die Restkosten muss der Patient selbst bezahlen.

Hat sich der Patient jedoch regelmäßig einmal im Jahr beim Zahnarzt seinen Besuch durch einen Stempel im Bonusheft bestätigen lassen, bekommt er zusätzlich zum Festzuschuss Geld von der Kasse. Für ein lückenloses Bonusheft mit fünf Stempeln in fünf aufeinanderfolgenden Jahren gibt es 20 Prozent Bonus, bei zehn Jahren sind es 30 Prozent. Die Bonushöhe bezieht sich jedoch nicht auf die Kosten der Regelversorgung, sondern auf den Festzuschuss. Die Kassenleistung steigt somit auf 60 Prozent (fünf Jahre Vorsorge) oder 65 Prozent (zehn Jahre Vorsorge) der Gesamtkosten für die Regelversorgung.

In dem genannten Beispiel würde der Patient, wenn er alle Stempel im Bonusheft hat, einen Zuschuss von 20 Prozent, gerechnet von den 350 Euro Festzuschuss, erhalten. Insgesamt würde die Kasse somit 420 Euro, also 350 Euro Festzuschuss plus 70 Euro Bonus, übernehmen. Hat er ein Bonusheft, in welchem für zehn Jahre lückenlos die Stempel vorhanden sind, bekommt er 30 Prozent, im Beispiel also 105 Euro, zu seinem Festzuschuss dazu. Das wäre dann insgesamt eine Kostenübernahme von 455 Euro.

Kostenschutz bei Zahnersatz
Um einen Bonus zu bekommen, müssen Erwachsene einmal pro Jahr sowie Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre einmal pro Kalenderhalbjahr zur zahnärztlichen Kontrolle, um sich das Bonusheft abstempeln zu lassen. Wer als Erwachsener 2014 einen Zahnersatz benötigt und vom Bonusheft profitieren möchte, muss daher spätestens ab 2009 einmal jährlich einen Zahnarztbesuch nachweisen. Das Jahr, in dem der Zahnersatz erfolgt, wird bei der Bonusregelung nicht mitgezählt.

Ein hochwertiger Zahnersatz, den viele auch aus ästhetischen Gründen wünschen, kann ein x-Faches von dem kosten, was die Krankenkasse selbst mit Bonuszahlung übernimmt. Der Patient müsste in diesem Fall einen hohen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen. Dieses Kostenrisiko lässt sich mit einer privaten Zahnzusatz-Versicherung mindern, denn eine derartige Police deckt je nach Vertragsvereinbarung einen großen Teil der Mehrkosten, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt, ab.

Je früher ein solcher Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, desto günstiger ist die Prämie, da die Prämienhöhe in der Regel auch vom Alter des Versicherten abhängt. 

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