ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Schutz gegen kriminelle Mitarbeiter

Nach Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. werden hierzulande jedes Jahr bis zu zehn Prozent der Unternehmen durch kriminelle Mitarbeiter geschädigt. Wie sich Firmen davor schützen können.

(verpd) Wirtschaftskriminalität ist für Unternehmen ein existenzbedrohendes Risiko. Allerdings sind die Täter hier nicht nur außerhalb einer Firma zu suchen. Aktuelle Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) belegen, dass zahlreiche Wirtschaftsdelikte durch eigene Mitarbeiter der betroffenen Firmen verursacht werden. Sie richten im Schnitt sogar höhere Schäden an als externe Straftäter. Experten gehen davon aus, dass deutschlandweit bis zu jedes zehnte Unternehmen davon betroffen ist.

Eigentlich hat man als Arbeitgeber Vertrauen in seine Mitarbeiter, doch immer wieder kommt es vor, dass einzelne Beschäftigte dieses Vertrauen für kriminelle Zwecke ausnutzen. Vom Griff in die Kasse über den Diebstahl von Waren oder Betriebsausstattungen bis hin zu teils regelmäßigen Unterschlagungen und Betrügereien, auch im großen Stil, ist schon alles in der Praxis vorgekommen.

Um sich vor solchen intern ausgeübten Delikten zu schützen, gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) einige Maßnahmen, die ein Unternehmen berücksichtigen kann.

Effektives Kontrollsystem

Laut GDV hilft es zum einen, ein effektives Kontrollsystem aufzubauen, und zum anderen, sensible Bereiche doppelt abzusichern. Die GDV-Experten empfehlen dazu folgende Schritte: einen Compliance-Beauftragten zu benennen, ein Hinweisgeber-System aufzubauen, die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen sowie bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip zu beachten.

Für besonders exponierte Stellen sollten zudem nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die ein makelloses polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können. Hat man eine kriminelle Machenschaft eines Mitarbeiters aufgedeckt, muss dies laut GDV auch konsequent geahndet werden.

Solche Maßnahmen haben mehrere Vorteile. Sie sind eine Abschreckung für potenzielle kriminelle Beschäftigte und erschweren darüber hinaus auch eine geplante Tat. Des Weiteren erleichtern die Kontrollen das schnellere Aufdecken von Straftaten. Aber auch die Unternehmens-Verantwortlichen wie Geschäftsführer und Vorstände werden durch solche Maßnahmen auch haftungsrechtlich entlastet, denn ihnen kann dann im Falle des Falles kein fahrlässiges Handeln mehr vorgeworfen werden.

Finanzieller Schutz

Eine 100-prozentige Sicherheit vor Wirtschaftskriminalität, egal ob von internen oder externen Tätern ausgeführt, gibt es jedoch nicht. Firmen, die sich vor den direkten finanziellen Schäden, die sie durch Vertrauenspersonen erlitten haben, schützen möchten, können sich mit einer Vertrauensschaden-Versicherung absichern.

Versichert sind hier die unmittelbaren finanziellen Folgen für ein Unternehmen, die durch Straftaten von Mitarbeitern, wie zum Beispiel durch Geldunterschlagung, Diebstahl, Datensabotage, Geheimnisverrat oder Untreue, verursacht wurden.

In einigen Policen können auch Vermögensschäden des Betriebes durch externe Personen mittels gezielter Täuschungsmanöver und/oder Hackerangriffe mitversichert werden.

Bis zu zehn Prozent der Unternehmen sind betroffen

Wie nützlich eine solche Vertrauensschaden-Versicherung sein kann, verdeutlichen aktuelle Zahlen des GDV. Bis ein krimineller Mitarbeiter auffliegt, richtet er im Durchschnitt einen finanziellen Schaden in Höhe von 115.000 Euro an. Bei externen Kriminellen ist die Summe nur etwa halb so hoch. Zum einen wird der Betrug eines Mitarbeiters aufgrund des Vertrauensvorschusses, den er genießt, meist nicht so schnell entdeckt wie bei einem externen Kriminellen. Zum anderen kennt ein Mitarbeiter besser als ein Fremder die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und auch deren Schwachstellen.

Allein bei den Firmen, die eine Vertrauensschaden-Versicherung haben, gab es letztes Jahr 2.400 Schadensfälle mit einem Gesamtschadenvolumen von 225 Millionen Euro, für die diese Policen aufkamen. 63 Prozent und damit fast zwei Drittel der Fälle wurden durch eigene Mitarbeiter der betroffenen Firmen verursacht. Sie hatten 75 Prozent der Gesamtschadenhöhe zu verantworten – die kriminellen Machenschaften von Mitarbeitern richteten bei den betroffenen Unternehmen Vermögensschäden in Höhe von fast 169 Millionen Euro an.

„Angesichts unserer Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass jedes Jahr fünf bis zehn Prozent der deutschen Unternehmen von eigenen Mitarbeitern betrogen werden“, betont Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe Vertrauensschaden-Versicherung.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen