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Verkehrssünden werden teurer

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden auch 2014 wieder zahlreiche Verkehrsvergehen härter bestraft als zuvor.
Mit der Einführung des neuen Punktesystems für Verkehrsverstöße wird zum 1. Mai 2014 auch die derzeitige Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Konkret werden nach dem vom Bundesrat getroffenen Beschluss (Drucksache 676/13) viele Verstöße ab dem 1. Mail 2014 teurer.

Anhebung der Bußgeldsätze
Statt bisher 40 Euro Bußgeld müssen Autofahrer ab Mai 60 Euro zahlen, wenn sie ein Mobiltelefon während der Fahrt ohne eine Freisprecheinrichtung benutzen. Das Gleiche gilt, wenn sie ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindern oder ihr liegen gebliebenes Auto nicht vorschriftsmäßig kenntlich machen und dadurch einen anderen gefährden.

Ebenfalls 60 Euro statt bisher 40 Euro Strafe kostet es, wenn man mit Sommer- statt mit Winterreifen bei Glätte durch Eis und Schnee oder bei Schneematsch unterwegs ist oder bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schnee nicht mit Abblendlicht fährt. Ist die fällige TÜV-Untersuchung des Wagens um mehr als vier bis acht Monate überschritten, werden ab Mai 20 Euro mehr, nämlich 60 Euro Bußgeld fällig.

Je nach Schwere des Vergehens erhöht sich das Bußgeld von 40 Euro beziehungsweise 50 Euro auf 60 Euro oder 70 Euro, wenn ein Autofahrer ein oder mehrere mitfahrende Kinder nicht ordnungsgemäß zum Beispiel durch Verwendung eines Kindersitzes sichert. Das Gleiche gilt für Autofahrer, die an einer Haltestelle, an der eine Straßenbahn oder ein Linien- oder Schulbus hält, nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ausreichendem Abstand vorbeifahren oder nicht warten und deswegen einen ein- oder aussteigenden Fahrgast behindern oder gefährden.

Punkte ab 60 Euro Verwarnungsgeld
Von 50 Euro auf 70 Euro steigt das Bußgeld für Vorfahrt- und Rotlichtverstöße sowie für das Missachten von Zeichen oder Halteaufforderungen durch Polizeibeamte. Wer in eine Umweltzone einfährt, ohne über die vorgeschriebene Feinstaubplakette (rot, gelb, grün) zu verfügen, muss mit 80 Euro statt bisher 40 Euro Bußgeld rechnen. 100 Euro statt 50 Euro kann ein vorgeschriebenes, aber nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch kosten.

Neben dem höheren Bußgeld müssen Verkehrssünder für Verstöße, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken, weiterhin mit einem Punkteintrag im „Fahreignungsregister“ (bisher Verkehrszentralregister) in Flensburg rechnen. Bisher gibt es bereits Punkte für begangene Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld ab 40 Euro bestraft werden.

Ab 1. Mai beträgt die Eintragungsgrenze 60 Euro. Doch da die Bußgelder zum gleichen Zeitpunkt erhöht werden, ändert sich nur wenig. Ab Inkrafttreten des neuen Punktesystems gibt es je nach Art des Vergehens ein bis maximal drei Punkte – bisher waren es zwischen ein und sieben Punkte. Während bisher der Führerschein ab 18 Punkten entzogen werden kann, ist dies ab diesem Mai bereits mit acht Punkten möglich. 

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