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Vor Sturmschäden gibt es keinen hundertprozentigen Schutz

Schwere Stürme, Orkane und sogar Tornados treten in Deutschland jedes Jahr auf. Alleine in 2015 verursachten Stürme hierzulande Schäden in Milliardenhöhe. Einen absoluten Schutz vor solchen Sturmschäden gibt es jedoch nicht. Zumindest lassen sich die finanziellen Folgen solcher Schäden absichern.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zahlten die Wohngebäudeversicherer letztes Jahr alleine für Sturmschäden hierzulande 1,4 Milliarden Euro an ihre Versicherungskunden aus. Ein Blick in den Webauftritt des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zeigt, dass es in 2014 und 2015 nur wenige Tage gab, an denen es nicht irgendwo in Deutschland einen Sturm ab Windstärke acht nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometer, gegeben hat.

Neben Sturmtiefs und Orkanen muss man hierzulande selbst mit Tornados rechnen. Der DWD geht davon aus, dass in Deutschland jedes Jahr zwischen 30 bis 60 Tornados auftreten. Eine gemeinsame Klimastudie von Versicherern und Klimaforschern kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die Sturmschäden bis zum Jahr 2100 voraussichtlich um mehr als 50 Prozent zunehmen werden.

Direkte und indirekte Sturmschäden

Bei Windgeschwindigkeit ab 75 Stundenkilometer kann der Sturm stärkere Äste von den Bäume reißen, Dachziegel und Kaminhauben anheben und unter anderem dadurch Schäden an Häusern und Autos verursachen.

Bei höheren Windgeschwindigkeiten können komplette Dächer abgedeckt, Bäume abgeknickt oder sogar entwurzelt sowie größere Gegenstände wie Dachziegel und abgerissene Äste vom Sturm umhergeschleudert werden.

In einer Wohngebäude-, Kfz-Kasko- und/oder Hausratversicherung sind bereits Schäden, die ein Sturm ab Windstärke acht, also ab 62 Stundenkilometern verursacht, versicherbar. Eine entsprechende Police leistet dabei für Schäden, die durch eine direkte, aber auch durch eine indirekte Sturmeinwirkung entstanden sind.

Schutz für Haus, Hausrat und Kraftfahrzeuge

Sind in der Gebäude-Versicherung Sturmschäden mitversichert, zahlt die Police zum Beispiel, wenn ein Sturm einzelne Dachziegel von Hausdach losgelöst oder auch das ganze Hausdach abgedeckt hat. Übernommen werden aber auch indirekte Sturmschäden, zum Beispiel wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und dadurch Wände und/oder verlegte Laminat- und Parkettböden beschädigt werden. Wird zudem auch das im Raum stehende Mobiliar durch Regen oder Hagel beschädigt, ist hierfür eine bestehende Hausratversicherung zuständig.

Grundsätzlich deckt eine Wohngebäude-Versicherung Sturmschäden am Gebäude und an den Gebäudebestandteilen einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Sanitäranlagen, fest verlegter Böden und Einbaumöbel. Eine Hausrat-Police bietet Versicherungsschutz für den Hausrat, also die Ge- und Verbrauchsgüter sowie das bewegliche Inventar des Haushaltes wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Vorräte.

Auch Autobesitzer können sich gegen Sturmschäden am Auto mit einer Teilkasko-Versicherung für den Fall absichern, dass beispielsweise der Sturm das Fahrzeug zum Kippen bringt oder sturmbedingt ein Baum oder sonstige Gegenstände wie Äste auf das Auto fallen und es beschädigen.



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