ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weniger Krankschreibungen, aber längere Fehlzeiten

Eine gesetzliche Krankenkasse, bei der mehr als jeder siebte sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigte hierzulande gesetzlich krankenversichert ist, hat bei einer Datenauswertung analysiert, wie oft und wie lange Erwerbstätige letztes Jahr durchschnittlich krankgeschrieben waren.

(verpd) Im Vergleich zu 2016 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten bei Arbeitnehmern in 2017 leicht gesunken. Dennoch war, wie auch letztes Jahr, etwa jeder zweite Erwerbstätige mindestens einmal im Jahr krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Zudem waren die Betroffenen im Durchschnitt länger krankgeschrieben als noch im Jahr zuvor. Dies sind die Ergebnisse einer Datenanalyse von rund fünf Millionen sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten, die Mitglieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Jedes Jahr wertet die Techniker Krankenkasse (TK), ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die anonymisierten Daten ihrer sozialversicherungs-pflichtig beschäftigten oder arbeitslos gemeldeten Mitglieder nach der Dauer und Art der Krankenstände aus. Insgesamt sind in der genannten Krankenkasse rund 15,1 Prozent aller hierzulande sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten, was rund jedem siebten Erwerbstätigen in Deutschland entspricht, gesetzlich krankenversichert.

Grundlage für den entsprechenden „Gesundheitsreport 2018“ bildeten die Daten von insgesamt rund fünf Millionen sozialversicherungs-pflichtigen Personen, die bei der TK versichert sind. Wie die Datenanalyse zeigt, waren letztes Jahr fast 49,2 Prozent der Erwerbstätigen mindestens einmal im Jahr krankgeschrieben und damit prozentual weniger als noch in 2016, damals waren es 50,3 Prozent.

15 Krankheitstage je Erwerbstätigen

Abgenommen hat zudem die durchschnittliche Zahl der Arbeitsunfähigkeits-Fälle pro Erwerbstätigen, nämlich von 1,21 Krankschreibungen in 2016 auf 1,17 Krankschreibungen in 2017.

Auch die durchschnittliche Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage pro Erwerbstätigen haben sich marginal von 15,2 Krankentagen in 2016 auf 15,1 in 2017 verringert. Damit ist auch der Krankenstand, also der prozentuale Anteil der Krankheitstage zu allen Tagen eines Jahres gesunken, nämlich von 4,18 Prozent in 2016 auf 4,14 Prozent in 2017.

Zugenommen hat hingegen die durchschnittliche Anzahl der angefallenen Krankheitstage je Arbeitsunfähigkeitsfall. Während in 2016 im Durchschnitt ein Erwerbstätiger bei einer Krankschreibung 12,6 Tage arbeitsunfähig war, waren es in 2017 bereits 12,9 Tage. Insgesamt waren also weniger Erwerbstätige in 2017 im Vergleich zu 2016 krankgeschrieben, allerdings dauerte die Arbeitsunfähigkeit je Krankschreibung länger.

Die Hälfte aller Krankheitstage entfällt auf langfristige Erkrankungen

Bei über einem Drittel aller Krankschreibungen, konkret bei 36,7 Prozent aller Arbeitsunfähigkeits-Fälle, dauerte die Arbeitsunfähigkeit zwischen einem und drei Tagen. Nur 5,8 Prozent aller in 2017 angefallenen krankheitsbedingten Fehltage entfielen auf diese zeitlich kurzen Erkrankungen.

In 67,4 Prozent aller Krankschreibungen blieben die Beschäftigten maximal eine Woche krankheitsbedingt der Arbeit fern, was insgesamt 17,6 Prozent aller angefallenen Krankheitstage entsprach.

Der größte Anteil an den in 2017 krankheitsbedingten Fehltagen, nämlich 48,9 Prozent und damit fast die Hälfte aller angefallenen Krankheitstage, entfiel auf Arbeitsunfähigkeits-Fälle, bei denen der betroffene Beschäftigte länger als 42 Tage krankgeschrieben war. Insgesamt war fast jede 20. Krankschreibung – im Detail 4,9 Prozent aller Krankschreibungen – eine solche langfristige Arbeitsunfähigkeit.

Wer gut verdient, muss mit hohen Einkommenseinbußen rechnen

Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel einen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld, jedoch ist diese Lohnersatzleistung normalerweise nicht so hoch wie das bisherige Nettogehalt. Insbesondere wer ein hohes Gehalt hat und längere Zeit krank ist, muss mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nämlich Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen lang 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei der Höhe des Krankengeldes wird zudem maximal nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV (monatlich 4.425 Euro in 2018) berücksichtigt. Bei jedem, der mehr verdient, wird das Gehalt oberhalb dieser Grenze bei der Berechnung des Krankengeldes nicht herangezogen.

Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der GKV-Beitragsbemessungs-Grenze haben Grenze – egal es 5.000 Euro oder 10.000 Euro Monatseinkommen sind – erhalten pro Kalendertag höchstens 103,25 Euro Krankengeld, das ist im Monatsdurchschnitt höchstens ein Krankengeld in Höhe von 3.097,50 Euro. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, ist allerdings über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen