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Offene und Geschlossene Investmentfonds


Fonds, bei denen die Zahl der auszugebenden Fondsanteile bei Auflegung des Fonds unbestimmt ist, werden offene Investmentfonds genannt. Das heißt, Sie können als Anleger grundsätzlich jederzeit neue Fondsanteile kaufen. In besonderen Fällen kann es jedoch auch passieren, daß für einen bestimmten Fonds keine Anteile mehr ausgegeben werden, zum Beispiel in den Wochen und Monaten, bevor der Fonds geschlossen wird oder wenn das vorgegebene Anlageziel mit weiteren Mittelzuflüssen nicht mehr erreicht werden kann. Was für den Anleger unter Umständen noch wichtiger ist als die grundsätzlich unbegrenzte Ausgabe von Anteilen: Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, Anteile im Rahmen der vertraglichen Bedingungen jederzeit zum offiziellen Rücknahmepreis zurückzunehmen.

Bei geschlossenen Fonds wird vorher eine Anlagesumme festgelegt, bis zu welcher Anteile ausgegeben werden. Ist das anvisierte Volumen erreicht, werden keine neuen Anteile mehr ausgegeben. Hier ist die Gesellschaft nicht zur Rücknahme der Anteile verpflichtet. Diese können lediglich an einen Dritten verkauft werden. 

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