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Publikumsfonds und Spezialfonds


Publikumsfonds werden öffentlich grundsätzlich jedermann, also „dem breiten Publikum“, angeboten.

Spezialfonds richten sich dagegen an bestimmte institutionelle Anleger, zum Beispiel Versicherungen, Pensionskassen und Sozialversicherungsträger. Sie können nicht vom privaten Endanleger erworben werden.

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